Bootspapiere

Ein Schiff muss ab 15m Rumpflänge ins Seeschiffsregister (ähnlich Grundbuch) eingetragen werden. Kleinere Schiffe können eingetragen werden. Über die Eintragung  wird zum Eigentumsnachweis das Schiffszertifikat ausgestellt.
Int_Bootsschein2014Da die Bahati nicht eintragungspflichtig ist, haben wir uns vom DSV den 2 Jahre gültigen nicht amtlichen Internationalen Bootsschein ausstellen lassen. In der Regel wird dieser Schein als Eigentumsnachweis anerkannt. Wenn es da nicht die Ausnahme Frankreich geben würde.Flaggenzert Hier wird das Flaggenzertifikat verlangt. Das Flaggenzertifikat wird vom BSH auf Antrag ausgestellt und berechtigt zum Führen der Bundesflagge.
Für das Betreiben der Funkanlagen – und dazu gehören bei uns UKW-Sprechfunk mit DSC, AIS und EPRIB – ist die Frequenzzuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben.Zuteilung Damit erhält das Schiff Rufzeichen und die eindeutige MMSI, für alle Geräte identisch. Um die Anlage auch betreiben zu dürfen, werden persönliche Zeugnisse (siehe dort) verlangt.
Für Auslandsfahrten ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, national nicht, theoretisch. Die Schiffsversicherung ist noch einmal ein eigenes Thema.

Bleibt noch das kritische Thema der Logbuchführung. Gemäß SOLAS Kap. V Regel 28 gilt die Pflicht ein Seetagebuch zu führen:

„Aufzeichnungen über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schiffsführung
Alle Schiffe in der Auslandfahrt müssen Aufzeichnungen über Tätigkeiten und Vorfälle im Zusammenhang mit der Schiffsführung, die für die sichere Schiffsführung von Bedeutung sind, an Bord mitführen; diese müssen ausreichend ausführlich sein, damit nachträglich ein vollständiges Bild der Reise erstellt werden kann, wobei die von der Organisation angenommenen Empfehlungen zu berücksichtigen sind. Werden diese Informationen nicht im Schiffstagebuch aufgezeichnet, so müssen sie in einer von der Verwaltung zugelassenen anderen Form festgehalten werden.“

Weitere Vorschriften finden sich im Schiffssicherheitsgesetzt (SchSG) und der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV). Vielleicht reicht auch das Lesen des Merkblatts „Seetagebücher und Reiseplanung in der Sportschifffahrt“ vom BMVBS.

Seetagebücher

 

 

 

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